Steueränderung von ITP beim Hauskauf an der Costa Brava
Ab dem 27. Juni dieses Jahres wird der Kauf eines Hauses über 600.000 Euro in Katalonien und damit auch an der Costa Brava etwas teurer. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Grunderwerbsteuer (ITP) für gebrauchte Häuser in höheren Preiskategorien erhöht wird; Die Erhöhung gilt für den Kauf von Häusern, Gewerbeimmobilien, Büros oder Garagen.

Die Steuerreform führt ein progressiveres System ein, bei dem die ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) mit dem Wert der Immobilie steigt.
Andererseits wird bestimmten Käufergruppen, darunter jungen Menschen bis 35 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen ein niedrigerer als der übliche Satz (5 %) gezahlt, um dieser Gruppe den Zugang zum Wohnungsmarkt zu erleichtern.
Aber was genau ist dieses ITP? Dies erklären wir zunächst weiter unten.
Was ist die ITP-Grunderwerbsteuer?
Bei der ITP handelt es sich um eine Übertragungssteuer, die der Käufer beim Kauf eines gebrauchten Eigenheims zahlt. Diese Steuer ist nicht im Verkaufspreis eines Hauses enthalten und wird normalerweise bei der Übertragung an den Notar gezahlt, der für die Abführung dieser Steuer an die Steuerbehörden verantwortlich ist.
Die ITP wird pro Region (Katalonien, Valencia, Andalusien usw.) festgelegt und erhoben.
Derzeit beträgt der ITP in Katalonien 10 % für Häuser bis zu 1 Million Euro und 11 % darüber.
Wie wird die neue Grunderwerbsteuer in Katalonien berechnet?
Mit dem neuen System wird der ITP nicht mehr als einzelner Prozentsatz berechnet, sondern nach einer progressiven Skala angewendet. Dies bedeutet, dass Käufer eines teureren Eigenheims mit einer proportional höheren Steuerbelastung konfrontiert sind.
Das System funktioniert ähnlich wie die Einkommensteuer: Bis zu einem bestimmten Betrag wird eine feste Steuerklasse festgelegt, danach wird nur auf den Betrag über dieser Schwelle ein zusätzlicher Prozentsatz angewendet.
Die neuen genehmigten Sätze für gebrauchte Eigenheime betragen:
Bis 600.000 € 10 %
Von 600.001 € bis 900.000 € 11 %
Von 900.001 € bis 1.500.000 € 12 %
Ab 1.500.001 € 13 %
Einige Beispiele
Beispiel 1:
Hausverkaufspreis: 550.000 Euro
Der ITP beträgt wie bisher 10 % bzw. 55.000 Euro.
Beispiel 2:
Hausverkaufspreis: 950.000 Euro
Die Steuer beträgt:
10% auf die ersten 600.000 Euro = 60.000
11 % über 300.000 Euro = 33.000
12 % über 50.000 Euro = 6.000
Die Summe beträgt somit 99.000 Euro, was einem Anteil von 10,4 % des Verkaufspreises des Hauses entspricht.
In diesem Beispiel bedeutet die Steuererhöhung eine Erhöhung des Gesamtpreises um 0,38 % (vorher 1.045.000 und jetzt 1.049.000 Euro).
Abschluss
Natürlich ist unserer Meinung nach jede Steuererhöhung zu bedauern, aber diese Erhöhung steht in keinem Verhältnis zum erwarteten Preisanstieg der zum Verkauf stehenden Häuser an der Costa Brava in den kommenden Jahren (siehe Blog zu diesem Thema); für Käufer, die jetzt einsteigen, bietet der Kauf einer Immobilie neben der großen Freude, ein Eigenheim an der äußerst attraktiven Costa Brava zu besitzen, auch eine interessante finanzielle Rendite.
Wenn Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf eines Hauses an der Costa Brava haben, wenden Sie sich unverbindlich an Ihr Immobilienbüro Porfinca.
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